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Verkehrssicherung München - Mobiles Halteverbot

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Büro Öffnungszeiten:
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VERKEHRSSICHERUNG
Spezialisiert für die professionelle Einrichtung einer Verkehrssicherungen sowie Baustellensicherung.
Parkplatzsperrung für die Anfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Planung und Vorbereitung
Verkehrssicherung muß sorgfältig vorbereitet, genehmigt und geplant werden. Ein entsprechendes Zeitfenster auch von der Seite des Genehmigungsverfahrens her, muss daher gegeben sein. Bei der Einholung der Genehmigung ist ein größeres Zeitfenster empfehlenswert, derzeit 4 - 6 Wochen

Halteverbot, Containerabsicherung, gelbe Warnleuchten und Baustellenbeschilderung.
Einsatzgebiete
Unser Einsatzgebiet zur Verkehrssicherung umfasst alle Stadtviertel von München, der Stadtrand, sowie Fürstenfeldbruck und Dachau.


Verkehrssicherung und Baustellensicherung
Moderne Absperrsysteme wie Absperrschrankengitter, Warnleuchten sowie Leitbaken sowie korrekte Beschilderung.
Wir haben alle gängigen Verkehrszeichen auf Lager
Verkehrszeichen mieten
Baustelle Z123, Halteverbot Z283-10 oder 283-20, Z274-30 zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, in der Regel haben wir alle gängigen Verkehrsschilder für die Verkehrssicherung auf Lager.


Fragen zur Verkehrssicherung?
FAQs

Verkehrssicherung bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Ziele der Verkehrssicherung ist der Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie die Minimierung von Unfällen und Verletzungen im Straßenverkehr. Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsablaufs sowie die Verbesserung der Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und -einrichtungen.

Abhängig von der Art der Maßnahme sind verschiedene Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung von Absperrungen, die Anbringung von Verkehrsschildern sowie Warnbeleuchtungen in rot oder gelb.

Ob Sie eine Genehmigung einholen müssen, hängt von der Art der Maßnahme ab, die Sie planen. In der Regel ist eine Genehmigung erforderlich, wenn:
1. Baumaßnahmen:
Wenn Sie Bauarbeiten an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen durchführen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung notwendig.
2. Veranstaltungen: Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, die den Verkehr oder die Nutzung öffentlicher Flächen beeinträchtigen könnten, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
3. Verkehrsbeeinträchtigungen: Wenn Ihre Maßnahme den Verkehrsfluss beeinträchtigen könnte, wie z.B. das Aufstellen von Gerüsten oder das Einrichten von Baustellen, müssen Sie eine Genehmigung einholen.
4. Sicherheitsvorkehrungen: Für Maßnahmen, die spezielle Sicherheitsvorkehrungen erfordern, ist eine Genehmigung notwendig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

In München können die Strafen für das Fehlen einer Genehmigung zur Verkehrssicherung unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie ohne die erforderliche Genehmigung tätig sind, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die Bußgelder können in der Regel zwischen 100 und 1.000 Euro liegen, abhängig von der Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls.
Zusätzlich zu Geldstrafen können auch Auflagen erteilt werden, wie beispielsweise die sofortige Behebung der Mängel oder die Einholung der notwendigen Genehmigungen. In schwerwiegenden Fällen kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, insbesondere wenn durch das Fehlen der Genehmigung Personen oder Sachwerte gefährdet wurden.

Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann in München je nach Komplexität des Antrags variieren. In der Regel sollten Antragsteller mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 bis 8 Wochen rechnen. Bei besonders komplexen Vorhaben oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit jedoch verlängern.

Wenn Sie für ein Bauprojekt die erforderliche Genehmigung benötigen, sind wir gerne bereit Sie dabei zu unterstützen.

Die Regelpläne für Verkehrssicherung in München orientieren sich an den allgemeinen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie an spezifischen städtischen Vorgaben. Diese Regelpläne sind darauf ausgelegt, die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Baustellenmitarbeitern zu gewährleisten.

Für die Beantragung einer Verkehrssicherungsgenehmigung fallen ab 01.06.2025 neue Gebühren an, die sich nach dem Umfang, Ort und der Art der Maßnahme richten.

Sollten die Arbeiten an einer genehmigten Baustelle nach 10 Werktagen (Montag - Freitag) nicht begonnen haben, muß am 11. Werktag die Verkehrsabsicherung wieder abgebaut werden.

Wird die Fläche einer Baustelle an mindestens 20 aufeinanderfolgenden Werktagen (Montag-Freitag) nicht für die genehmigten Arbeiten genutzt, muß die Baustelleneinrichtung (Zäune, Absperrungen, Leitbaken usw.) wieder entfernt und in einen verkehrssicheren Zustand zurückversetzt werden.

Gründe eines Stillstandes an einer Baustelle sind Betriebsurlaub von Baufirmen, Weihnachtspause, Baustopps wegen Frost oder Schnee, Insolvenzen, Wartezeiten oder Lieferverzögerungen, Baustopp durch Behörden, Gerichte oder Nachbarschaftsklagen, fehlender Genehmigungen oder auch wechselnder Einsatz von Bautrupps bei verschieden Baustellen.

Sollte über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel eine Baustelle länger als 20 aufeinanderfolgenden Werktagen (Montag - Freitag) kein Betrieb stattfinden, ist das MOR zu verständigen mit dem Hinweis, in welchen Umfang die Baustelle zurückgebaut und gesichert wurde.

Wenn Baustellen länger als 20 Werktage (Montag - Freitag) dauern ist eine Tafel mindestens A2 mit der Information zu errichten: Zweck der Maßnahme sowie das Ende der Maßnahme. Bei einer Baustelle die eine Länge von mehr als 50m hat, muß die Tafel nochmal angebracht sein.

Wenn Sie für ein Bauvorhaben, eine Veranstaltung oder auch einen Umzug eine Halteverbotszone benötigen, können Sie unter "Bestellen" ein mobiles Halteverbot buchen.
Hier können wir bei der Verkehrssicherung bzw. Baustellensicherung behilflich sein:
München Allach, Alte Heide, Untermenzing, Altstadt Lehel, Haidhausen, Au, Aubing, Lochhausen, Langwied, Berg am Laim, Bogenhausen, Feldmoching, Giesing, Großhadern, Glockenbachviertel, Hasenbergl, Hadern, Laim, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen, Am Hart, Moosach, Neubiberg, Neuhausen, Nymphenburg, Oberföhring, Obergiesing, Pasing, Obermenzing, Perlach, Ramersdorf, Schwabing, Freimann, Freiham, Schwabing West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling Westpark, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln, Trudering, München Riem, Untergiesing, Harlaching, Oberschleißheim, Unterschleißheim, Garching, Karlsfeld, Dachau, Gröbenzell
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