Mobiles Halteverbot
Genehmigung (Verkehrsrechtliche Anordnung) für ein mobiles Halteverbot.

Eingerichtete mobile Halteverbotszone
Nach dem erfolgreichen Genehmigungsverfahren können die Halteverbotsschilder angeliefert und das mobile Halteverbot eingerichtet werden.

Beschilderung einer Umleitung
Auch eine Umleitung wegen einer Baustelle muss genehmigt werden. Gerne sind wir bereit, Ihr Vorhaben zu unterstützen.
Verkehrssicherung und Beschilderungen
Mobile Kurzzeitschilder für Baustellen, Veranstaltungen oder einen Umzug.

Verkehrsschilder mieten
Ob das Verkehrsschild Baustelle Z123, Halteverbot Z283-10 oder 283-20, in der Regel haben wir alle gängigen Verkehrszeichen der Verkehrssicherung auf Lager.
FAQ
Fragen / Antworten
Bei der Bestellung von einem mobilen Halteverbot auf unserer Webseite, können Sie uns beauftragen, die Genehmigung einzuholen. Die Zahlungsaufforderung (Rechnung vom Amt für München) geht dann direkt vom Mobilitätsreferat an Sie.
Perfekt, diese Datei können Sie auf unserer Webseite bei Bestellung eines mobilen Halteverbot mit senden. Diese wird von uns benötigt, dort stehen alle relevanten Informatinen drin, die wir brauchen um das Halteverbot einrichten zu können.
Die Kosten für eine Genehmigung in München für einen Umzug oder Baustelle sind nach Lage und Ausdehnung gestaffelt.
1 Tag innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 49 Euro
1 Tag innerhalb des Altstadtrings über 20m: 69 Euro
1 Tag innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 32 Euro
1 Tag außerhalb des mittleren Ring: 26 Euro
(Stand Mai 2023)
1 Tag innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 49 Euro
1 Tag innerhalb des Altstadtrings über 20m: 69 Euro
1 Tag innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 32 Euro
1 Tag außerhalb des mittleren Ring: 26 Euro
(Stand Mai 2023)
Die Kosten für eine Genehmigung beim Mobilitätsreferat in München für einen Umzug oder Baustelle sind auch nach Lage und Ausdehnung gestaffelt.
bis zu 3 Tage innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 73 Euro
bis zu 3 Tage innerhalb des Altstadtrings über 20m: 104 Euro
bis zu 3 Tage innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 43 Euro
bis zu 3 Tage außerhalb des mittleren Ring: 38 Euro
In der Regel sind max. 3 Tage für einen Umzug von 7h - 20h genehmigungsfähig.
(Stand Mai 2023)
bis zu 3 Tage innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 73 Euro
bis zu 3 Tage innerhalb des Altstadtrings über 20m: 104 Euro
bis zu 3 Tage innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 43 Euro
bis zu 3 Tage außerhalb des mittleren Ring: 38 Euro
In der Regel sind max. 3 Tage für einen Umzug von 7h - 20h genehmigungsfähig.
(Stand Mai 2023)
Die Kosten für eine Genehmigung beim Ordnungsamt in München für eine Baustelle sind auch nach Lage und Ausdehnung gestaffelt.
bis zu 1 Woche innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 96 Euro
bis zu 1 Woche innerhalb des Altstadtrings über 20m: 143 Euro
bis zu 1 Woche innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 61 Euro
bis zu 1 Woche außerhalb des mittleren Ring: 49 Euro
(Stand Mai 2023)
bis zu 1 Woche innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 96 Euro
bis zu 1 Woche innerhalb des Altstadtrings über 20m: 143 Euro
bis zu 1 Woche innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 61 Euro
bis zu 1 Woche außerhalb des mittleren Ring: 49 Euro
(Stand Mai 2023)
Die Kosten für eine Genehmigung beim Ordnungsamt in München für eine Baustelle sind auch nach Lage und Ausdehnung gestaffelt.
bis zu 1 Monat innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 143 Euro
bis zu 1 Monat innerhalb des Altstadtrings über 20m: 215 Euro
bis zu 1 Monat innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 78 Euro
bis zu 1 Monat außerhalb des mittleren Ring: 61 Euro
(Stand Mai 2023)
bis zu 1 Monat innerhalb des Altstadtrings bis 20m: 143 Euro
bis zu 1 Monat innerhalb des Altstadtrings über 20m: 215 Euro
bis zu 1 Monat innerhalb des mittleren Ring und Parklizenzgebiet: 78 Euro
bis zu 1 Monat außerhalb des mittleren Ring: 61 Euro
(Stand Mai 2023)
Halteverbotsschilder müssen 3 volle Kalendertage vor dem Termin aufgestellt und eingerichtet werden. Dieser Zeitraum wird benötigt um eine rechtskräftige Halteverbotszone zu gewährleisten. Während dieser Zeit haben Anwohner und andere Betroffene die Möglichkeit, sich auf die bevorstehende Maßnahme einzustellen und gegebenenfalls alternative Parkmöglichkeiten zu finden. Es ist wichtig, dass die Schilder gut sichtbar an den betreffenden Stellen angebracht werden, damit keine Missverständnisse entstehen.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) ist eine behördliche Entscheidung, die im öffentlichen Interesse erlassen wird, um den Straßenverkehr zu regeln und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisen. Solche Anordnungen sind rechtlich bindend und müssen von den Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Die Gültigkeit kann zeitlich befristet oder unbefristet sein und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist gültig, solange sie nicht widerrufen oder aufgehoben wurde und die Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit erfüllt sind. Sie tritt in Kraft, sobald sie ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde, beispielsweise durch das Aufstellen von Verkehrsschildern.