Festplaner, Eventagentur, Firmenveranstaltung - Mobiles Halteverbot

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Mobiles Halteverbot
Mobile Halteverbote für Veranstaltungen, Partyservice, Messen und Events.
Mobiles Halteverbot für eine Veranstaltung
Temporäre Halteverbote für die Anlieferung an Firmenveranstaltungen, Catering oder Messen oder Events.
Anlieferung an Eventlocation, Messen oder Konferenzräumen
Anlieferzone von Technik, Dekoration, Catering, Möbel und Zubehör.
Genehmigung für ein Halteverbot
Wenn für eine Veranstaltung oder Event ein Halteverbot für Anlieferung von Technik, Dekoration oder Catering benötigt wird, muss es vom Ordnungsamt genehmigt werden. Die Vorlaufzeit beim Mobilitätsreferat in München beträgt in der Regel 10 - 14 Arbeitstage. Nach der erfolgreichen Erteilung der Verkehrsrechtlichen Anordnung kann die Halteverbotszone eingerichtet werden.
Dürfen wir Ihnen bei der Antragstellung zur Genehmigung helfen?
Mobiles Halteverbot für eine Veranstaltung
Bequem Online eine Halteverbotszone für eine Veranstaltung buchen.
Überlänge des mobilen Halteverbot wegen einer Veranstaltung
Veranstaltungen benötigen mehr Platz um die Ausrüstung oder Waren anliefern zu können.
Halteverbotszone
Eine eingerichtete Halteverbotszone in München. Diese kann für Firmenveranstaltungen, Partyservice oder Eventplaner für die Anlieferung zur Eventlocation verwendet werden.
Halteverbot in München
Ein Mobiles Halteverbot können Privat oder auch Firmen in Anspruch nehmen. Ob für Straßenfeste, Firmenveranstaltungen, Baustellen, Umzug, Schwertransporte, Veranstaltungsplaner oder für Baumpflege.
Tätigkeitsbereich vom ABR Mobiles Halteverbot
Einsatzgebiet für ein Halteverbot
Wir sind zuständig für die Einrichtung von Halteverboten und Verkehrssicherung bei Veranstaltungen in München und der näheren Umgebung, einschließlich Dachau und Fürstenfeldbruck.


Kundendienst
Mobile Halteverbote können erst dann eingerichtet werden, wenn die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung offiziell erteilt wurde. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie während des gesamten Genehmigungsverfahrens, um sicherzustellen, dass die Erteilung der Genehmigung erfolgreich verläuft. Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, damit Sie sich auf Ihre Veranstaltung konzentrieren können, während wir uns um die notwendigen  Formalitäten kümmern.
TELEFON / FAX:

Telefon: 089 315 77 366
Fax:       089 81 88 71 72
Copyright Mobiles Halteverbot München
Hier sind wir gerne für Sie tätig:
München Allach, Untermenzing, Altstadt Lehel,  Haidhausen, Au, Aubing, Lochhausen, Langwied, Berg am Laim, Bogenhausen,  Feldmoching, Hasenbergl, Hadern, Laim, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt,  Maxvorstadt, Milbertshofen, Am Hart, Moosach, Neubiberg, Neuhausen,  Nymphenburg, Obergiesing, Pasing, Obermenzing, Perlach, Ramersdorf,  Schwabing, Freimann, Freiham, Schwabing West, Schwanthalerhöhe,  Sendling, Sendling Westpark, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried,  Forstenried, Solln, Trudering, Riem, Untergiesing, Harlaching,  Oberschleißheim, Unterschleißheim, Garching, Karlsfeld, Dachau,  Gröbenzell
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